Übersicht Leistungsentgelte
Jugendhilfemaßnahmen sind ein Anspruch nach den §§ 27, 33, 34, 35a, 36, 37, 41 und 42 Sozialgesetzbuch. Bei den Leistungsentgelten handelt es sich um die Sätze, die den Jugendämtern berechnet werden, nicht um den Elternbeitrag. Der Elternanteil ist einkommensabhängig und wird deshalb hier nicht aufgelistet.
Wo nicht anders vermerkt, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Tagessätze.
Stationäre Kinder- und Jugendhilfe:
- Heilpädagogisch/familientherapeutische Wohngruppe „5-Tage-Gruppe“
155,03 € (bei 220 Belegungstagen pro Jahr) - Klärungsgruppe „Kahnfahrt“
126,64 € - Heilpädagogische Kinder- und Jugendwohngruppe „Ferdinand“
126,64 € - Kinder- und Jugendwohngruppe „Sterntaler“
126,64 € - Betreutes Wohnen für psychisch kranke Mütter mit ihren Kindern „Arche“
112,05 €
Die zusätzliche Inanspruchnahme des familienbegleitenden/familientherapeutischen Dienstes wird über Fachleistungsstunden abgerechnet.
- Intensiv-pädagogische Mädchenwohngruppe „Mona Lisa“
142,41 € - Betreute Mädchenwohnung (BMW) "Mona Lisa II"
97,67 € - Intensivpädagogische Jungenwohngruppe „Schildbürger“
163,26 € - Heilpädagogisch-therapeutisches Jugendwohnen "Phoenix"
140,43 € - Außenbetreutes Wohnen
47,55 €
Familiäre Systeme
- Betreuungspauschale Gastfamilien (JuMeGa®)
700,00 € monatlich - Erziehungsstellen
124,18 € - Bereitschaftspflegestellen/ Inobhutnahme
126,64 €
Teilstationäre Kinder- und Jugendhilfe:
- Heilpädagogische Tagesstätte Augsburg
94,31 € - Heilpädagogische Tagesstätte Bliensbach
94,74 € - Heilpädagogische Tagesstätte Meitingen
100, 71 € - Heilpädagogische Tagesstätte Schwabmünchen
86,80 €
Ambulante Erziehungshilfen Augsburg/Bliensbach/Schwabmünchen
Nach Stundensätzen. Die Abrechnung der Fachleistungsstunde richtet sich nach qualitativer Anforderung und entsprechend der Vereinbarungen mit den jeweiligen Kostenträgern.
(Stand: 01.07.2011)