Kinder und Jugendhilfegesetz
"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit." (§1 KJHG)
Alle weiteren Informationen finden Sie unter:
www.bmfsfj.de
Die aktuelle Broschüre des KJHG können Sie auch kostenlos bei folgender Stelle bestellen:
Postfach 20 15 51, 53145 Bonn
Telefon (0180) 5 32 93 29