Übersicht Leistungsentgelte

Jugendhilfemaßnahmen sind ein Anspruch nach den §§ 27, 33, 34, 35a, 36, 37, 41 und 42 Sozialgesetzbuch. Bei den Leistungsentgelten handelt es sich um die Sätze, die den Jugendämtern berechnet werden, nicht um den Elternbeitrag. Der Elternanteil ist einkommensabhängig und wird deshalb hier nicht aufgelistet.

Wo nicht anders vermerkt, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Tagessätze.

Stationäre Kinder- und Jugendhilfe:

  • Heilpädagogisch/familientherapeutische Wohngruppe „5-Tage-Gruppe“
    150,94 € (bei 220 Belegungstagen pro Jahr)
  • Kinder-, Jugend- und Familienwohngruppe „Kahnfahrt“
    121,35 €
  • Heilpädagogische Kinder- und Jugendwohngruppe „Ferdinand“
    121,35 €
  • Familienwohngruppe „Hegnenbach"
    121,35 €
  • Kinder- und Jugendwohngruppe „Sterntaler“
    121,35 €
  • Ab 2010: Betreutes Wohnen für psychisch kranke Mütter mit ihren Kindern „Arche“
    99,81 €

Die zusätzliche Inanspruchnahme des familienbegleitenden/familientherapeutischen Dienstes wird über Fachleistungsstunden abgerechnet.

  • Intensiv-pädagogische Mädchenwohngruppe „Mona Lisa“
    141,23 €
  • Teilbetreute Mädchenwohnung (BMW) "Mona Lisa II"
    99,76 €
  • Intensivpädagogische Jungenwohngruppe „Schildbürger“
    159,38 €
  • Heilpädagogisch therapeutisches Jugendwohnen
    149,15 €
  • Außenbetreutes Wohnen
    47,55 €
  • Erziehungsstellen
    124,18 €
  • Bereitschaftspflegestellen/ Inobhutnahme
    121,17 €

Familiäre Systeme

  • Gastfamilien monatlich ca. 2100 €
  • Erziehungsstellen 124,18 €
  • Bereitschaftspflegestellen/ Inobhutnahme
    121,17 €

Teilstationäre Kinder- und Jugendhilfe:

  • Heilpädagogische Tagesstätte Augsburg
    94,56 €
  • Heilpädagogische Tagesstätte Bliensbach
    91,98 €
  • Heilpädagogische Tagesstätte Meitingen
    98,14 €
  • Heilpädagogische Tagesstätte Schwabmünchen
    84,96 €

Ambulante Erziehungshilfen Augsburg/Bliensbach/Schwabmünchen


Nach Stundensätzen. Die Abrechnung der Fachleistungsstunde richtet sich nach qualitativer Anforderung und entsprechend der Vereinbarungen mit den jeweiligen Kostenträgern.

Allgemeine berufliche Hilfen

Entgelt auf Anfrage


(Stand: 01.07.2010)