Heilpädagogisches Jugendwohnen

Das betreute Jugendwohnen (BJW) ist ein Betreuungsangebot für Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts im Aufnahmealter von 16 bis in der Regel 18 Jahren. In Kürze werden Jugendliche bereits ab 14 Jahren aufgenommen werden können. In Ausnahmefällen ist eine Aufnahme auch nach dem 18. Geburtstag möglich.
Ziel ist es, die Verselbstständigung zu begleiten und zu fördern. Die jungen Erwachsenen können hier schrittweise in verschiedenen Wohnformen (heilpädagogisches Jugendwohnen, innenbetreutes Jugendwohnen, eigene Wohnung mit Erziehungsbeistand) in die Selbstständigkeit begleitet werden. Die Dauer der Begleitung und die Intensität hängen vom einzelnen Jugendlichen ab, ist aber gesetzlich bis max. 21 Jahre möglich.
Im heilpädagogischen Jugendwohnen werden Jugendliche und junge Erwachsene in Fragen der Lebensführung, der Ausbildung und Freizeitgestaltung begleitet und gefördert. Durch einen strukturierten Alltag, ein enges Bezugsbetreuersystem sowie erlebnis- und heilpädagogische Angebote werden die Jugendlichen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und können sich positiv erleben. Zu dem strukturierten Alltag gehören gemeinsame Mahlzeiten, Gruppenabende, Wochengespräche mit dem Bezugsbetreuer und auch die Übernahme von Diensten und Aufgaben im Tagesgeschehen.
Oft kommen junge Erwachsene in die Gruppe und haben weder schulische noch berufliche Perspektiven. Bis für diese jungen Menschen ein beruflicher oder schulischer Weg gefunden ist, wird mit ihnen gezielt am Vormittag gearbeitet, um einen Tagesrhythmus zu erhalten, persönliche Ressourcen zu entdecken und Fähigkeiten zur Bewältigung des Schul- und Berufsalltags zu entwickeln. Soziale Kompetenzen werden im Zusammenleben in der Gruppe sowie durch die gezielte Förderung sozialer Kontakte außerhalb der Einrichtung geschult.

Unsere Leistungen

Auf der Basis der im Hilfeplan festgelegten Ziele passen wir die pädagogische Hilfe und Betreuung sehr individuell an die Bedürfnisse jedes Jugendlichen und jungen Erwachsenen an. Die beteiligten Fachkräfte erarbeiten dazu gemeinsam einen Betreuungsplan. Dieser Plan wird mindestens halbjährlich reflektiert und bei Bedarf verändert.
In der Verbindung einer positiven, strukturierten Alltagsgestaltung, einer soweit wie möglich selbstständigen Wohnform (Wohngruppe mit Appartementcharakter , innenbetreutes Wohnen oder Betreuung bei Verselbstständigung in einer eigenen Wohnung) und einer sozialpädagogischen bzw. heilpädagogischen und bei Bedarf therapeutischen Förderung und Begleitung können die Jugendlichen Kompetenzen entwickeln und festigen sowie ihre vorhandenen Ressourcen erweitern, um gut in ein eigenständiges Leben entlassen zu werden.

Die pädagogischen MitarbeiterInnen gewährleisten dabei insbesondere:

  • die Betreuung und Förderung der jungen Erwachsenen im Bezugspersonensystem
  • die Entwicklung und Begleitung sinnvoller Perspektiven für die weitere Lebensplanung
  • die ausbildungsbezogene Betreuung und ggf. schulische Unterstützung
  • pädagogische Einzel- und Gruppengespräche
  • Vermittlung von Alltagskompetenzen mit dem Ziel der selbständigen Lebensführung
  • Unterstützung beim Aufbau eines sozialen Kontaktnetzes,
  • gezielte Angebote in der Freizeit und in den Ferien, um sich selbst, die Gruppe und seine Fähigkeiten erleben zu können,
  • den wertschätzenden Umgang mit jedem einzelnen jungen Erwachsenen und seinen Angehörigen.

Zusätzlich können die therapeutischen psychologischen Fachdienste der St. Gregor-Jugendhilfe genützt werden.

Rechtliche Grundlagen

  • KJHG § 27, Hilfe zur Erziehung
  • KJHG § 34, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
  • KJHG § 35a, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • KJHG § 36, Mitwirkung, Hilfeplan
  • KJHG § 37, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
  • KHJG § 41, Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

Infrastruktur

Innerhalb des heilpädagogischen Jugendwohnens gibt es verschiedene Wohnformen, die je nach Entwicklungsstand und Selbstständigkeit bezogen werden können:

  • Jugendwohnen in kleinen Appartements (intern): Es stehen im heilpädagogischen Jugendwohnen sechs Zimmer mit eigenem Bad, Kühlschrank und Vorratsschrank zur Verfügung. Zur Gruppe gehören noch eine große Gemeinschaftsküche mit Essbereich sowie ein gemeinsames Wohnzimmer.
  • Innenbetreutes Jugendwohnen (intern): Es gibt im selben Haus zwei kleine Appartements mit Bad und Küche. Hier können die Jugendlichen üben, sich komplett selbst versorgen. Dabei bewegen sie sich trotzdem noch in einem geschützten, geregelten Rahmen.
  • Jugendwohnen (extern): In einer einrichtungsnahen Wohnung mit zwei weiteren Plätzen. Die Jugendlichen haben täglich Kontakt zu den Betreuern und können an den Angeboten der Jugendwohngruppe teilnehmen.
  • Nachbetreuung (extern): Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in einer von ihnen angemieteten Wohnung.

Personal

Für die Betreuung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht ein Team von erfahrenen, pädagogischen MitarbeiterInnen zur Verfügung sowie eine Praktikantin oder ein Praktikant in pädagogischer Ausbildung. Die MitarbeiterInnen des BJW werden durch den Fachdienst kontinuierlich beraten und nehmen externe Supervision in Anspruch.

Verbundleistungen

Als etablierter Jugendhilfeträger mit umfassenden eigenen Angeboten und bewährten Kooperationspartnern stellt die St. Gregor-Jugendhilfe folgende Verbundangebote für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen des heilpädagogischen Jugendwohnens bereit:

  • interne und externe psychologische Beratung und Therapie
  • gruppenübergreifende Freizeitangebote.

Aufnahmealter:
16 - 21 Jahre

Anzahl der Plätze:
8

Betreuungsform:
sozialpädagogisch

Adresse:
Auf dem Kreuz 58
86152 Augsburg

Ansprechpartnerin:
Martina Beisel
Heilpädagogin
Teamleitung
Tel. (0821) 50 30 4-34